ARBEITSRECHT JEDER HAT SOVIEL RECHT, WIE ER MACHT HAT

Die Vertretung und Durchsetzung Ihrer Interessen im arbeitsgerichtlichen Prozess umfasst vor allem folgende Rechtsfragen:

» Erarbeitung und Überprüfung von Arbeits- und Dienstverträgen für die Geschäftsleitung;

» Prüfung der Wirksamkeit von Kündigungen aller Art (betriebsbedingte Kündigung inkl. Prüfung der richtigen Sozialauswahl, außerordentliche Kündigung, personenbedingte Kündigung oder Änderungskündigung);

» Klärung der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage inkl. Vertretung im Verfahren vor dem Arbeitsgericht;

» Verhandlung über einen Aufhebungsvertrag mit angemessener Abfindung;

» Vergütungs- und Urlaubsansprüche;

» Prüfung von Arbeitszeugnissen/ Aufdeckung doppeldeutiger Formulierungen.

Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 13. Juni 2019 - 6 AZR 459/18 » Hier erfahren Sie mehr
Bundesgerichtshof Urteil vom 26. März 2019 - II ZR 244/17 » Hier erfahren Sie mehr
BAG · Urteil vom 26. März 2015 · Az. 2 AZR 237/14 » Hier erfahren Sie mehr
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