ALLGEMEINES ZIVILRECHT & VERKEHRSRECHT
VOR ZIVILGERICHTEN KÄMPFT RECHT GEGEN RECHT

Unsere Leistung im zivilrechtlichen Bereich umfasst vor allem:

» Individuelle Beratung und Hilfestellung bei Abschluss und Abwicklung von Verträgen jeglicher Art unter anderem in folgenden Gebieten:

  • Kaufrecht, u.a. Immobilienkauf,
  • Werk- und Dienstrecht,
  • Miet- und Eigentumsrecht,
  • Reisevertragsrecht;

» Lösung von Problemen bei täglichen Rechtsfragen wie Mängel, Rücktrittsmöglichkeiten, Kündigungen, Schadensersatz usw.;

» Prüfung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB Kontrolle).
 

Im Verkehrsrecht umfasst unser Angebot u.a. die folgende Thematik:

» Beratung nach einem Verkehrsunfall;

» Schadensregulierung, u.a. Beratung bei Personen- und Sachschäden;

» Ferner betreuen wir unsere Mandanten auch zu Themen des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts und Verkehrsstrafrechts, z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahrverbot, Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten sowie gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr;

» Darüber hinaus erhalten Sie bei uns umfassende Beratung bei Fragen zur Kraftfahrthaftpflichtversicherung, Vollkasko- und Teilkaskoversicherung sowie bei Erteilung bzw. Entzug der Fahrerlaubnis.

Aktuelle Rechtsprechung zum Zivil- und Verkehrsrecht

Bundesgerichtshof Urteil vom 12. April 2019 – V ZR 112/18 » Hier erfahren Sie mehr
Bundesgerichtshof Urteil vom 21. November 2017 - X ZR 111/16 » Hier erfahren Sie mehr
Bundesgerichtshof Urteil vom 8. November 2017 - VIII ZR 13/17 » Hier erfahren Sie mehr
Bundesgerichtshof Urteil vom 27. September 2017 - XII ZR 114/16, veröffentlicht am 7.11.2017 » Hier erfahren Sie mehr
Bundesgerichtshof Urteil vom 21. Juli 2017 - V ZR 250/15, veröffentlicht am 14.11.2017 » Hier erfahren Sie mehr
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